Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)  von in touch Yoga, Bergheimer Str. 45, 69115 Heidelberg.

Diese AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote von in touch Yoga unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

 

1.     Angebote von in touch Yoga

1) NoLimits-Verträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedbeitrages zur Nutzung des im NoLimits-Vertrag näher definierten Angebotes von in touch Yoga berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Lauf­zeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigung automatisch.

2) Einzelkarten berechtigen den Teilnehmer zur einmaligen Teilnahme an einem Kurs am Tag des Kaufs. Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10er Karten u.ä.). Eine Kündigung ist nicht möglich. Mehrfachkarten sind durch eine festgelegte Gültigkeitsdauer zeitlich befristet.

3)   Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemei­nen Nutzungsangebot von in touch Yoga enthalten sind wie Einzelunterricht, Workshops u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

 

2.     Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich wel­cher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von in touch Yoga die Nutzung für einen un­zumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

 

3.     Beginn und Ende der NoLimits-Verträge, Kündigung

1)  NoLimits-Verträge (§ 1 Abs.1) werden nach konkreter Vereinbarung im NoLimits-Vertrag nach Wahl des Vertragspartners  für die Dauer von 1, 6 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbe­ginn genannten Datum. Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 6 Monaten der 15.03.2014 als Vertragsbeginn vereinbart, so endet die Grundlaufzeit mit Ablauf des 14.09.2014.

2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf un­bestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertrags­monats gekündigt werden. Verträge mit einer Grundlaufzeit von einem Monat verlängern sich nicht automatisch.

3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendi­gung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4) Dem NoLimits-Kunden steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsver­hältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines/ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungs­erklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse von in touch Yoga zu richten.

6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich. Bei Mehrfachkar­ten (§ 1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach §2 Abs.1 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

 

4.     Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachwei­ses, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorü­bergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mit­geteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist in touch Yoga durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.

2) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von in touch Yoga nicht benutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

 

5.     Kursbelegung, Voranmeldung, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorü­bergehende Schließung

1) in touch Yoga ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisato­rischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Be­grenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist in touch Yoga berechtigt, in zumutbarem zeitlichem Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organi­satorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird durch Aushang be­kannt gemacht.

3) in touch Yoga ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt. Während der Schulferien in Baden-Württemberg bietet in touch Yoga ein reduziertes Kursprogramm an.

4) in touch Yoga ist im Rahmen des Absatzes (3) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursange­bot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemei­nen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsfe­rien, die insgesamt einen Zeitraum von vier Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

5) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solchen vorgenannten Änderung oder ei­nes solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

 

6.     Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebote­nen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrich­tungen, Workshops, Kurse, Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

2) Der NoLimits-Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlänge­rungszeiträume für die Dauer des NoLimits-Vertrags zu zahlen.

3) Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.

4) Der NoLimits-Vertragspartner verpflichtet sich, in touch Yoga zum Zwecke der Zahlung der verein­barten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bank­konto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Änderungen der Kontoverbindung sind in touch unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich festgelegt.

5) in touch Yoga ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen unter Beachtung von § 315  BGB zu ändern. , Eine soche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von in touch Yoga mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Abs. 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preis­änderung zu, § 3 Abs. 5 gilt entsprechend.

6) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einfüh­rung sonstiger Verkehrssteuern ist in touch Yoga berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirk­samkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht ent­steht dadurch nicht.

7) Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift kann in touch Yoga eine Kosten-Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 10,00 verlangen.

 

7.     Haftung

1) in touch Yoga haftet für etwaige Schäden insoweit, als

(a) in touch Yoga, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässig­keit zur Last fällt; die Haftung von in touch Yoga in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren  Schaden begrenzt;

(b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;

(c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen;

2) Darüber hinaus haftet in touch Yoga, auf die Höhe typischerweise vorhersehbaren Schadens be­schränkt, auch für solche Schäden, die in touch Yoga oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzli­chen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nut­zer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt in touch Yoga keine Haftung.

 

8.     Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von in touch Yoga ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehal­tungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber in touch Yoga.

 

9.     Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für die Durch­führung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, in touch Yoga schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnis­ses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

 

10.   Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von in touch Yoga nur zu nutzen, wenn der Nutzung keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

 

11.   Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezo­genen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Da­tenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe perso­nenbezogener Daten an Dritte ist ohne Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.

 

12.   Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrge­nommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist in touch Yoga berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für ge­buchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

 

13.   Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrage sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2) Als Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekom­men oder seiner Beendigung wird Heidelberg vereinbart.

3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemei­nen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.  An Stelle unwirksamer oder un­durchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.